

Dagmar Dorn
Betreuerin in Ansbach
Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuerin künftig zuständig bin.
Diese Aufgabenkreise können u.a. sein:
Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, aber auch nur einem dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen.
Bei der jährlichen Überprüfung informiere ich das Gericht, ob ich die Betreuung noch für notwendig und die Aufgabenkreise für passend erachte. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.
Im Rahmen eines Aufgabenkreises vertrete ich die Interessen der von mir Betreuten sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren.